finaPLUS Jürgen Maur

Anbieterkennung / Erstinformation

gemäß § 15 VersVermV

Auf Grund der gesetzlichen Verpflichtungen sind wir gehalten, Ihnen nachfolgende Informationen zu übermitteln bzw. auszuhändigen, bevor ein Versicherungsvertrag über uns vermittelt wird.

Rechtsstellung

Sie erhalten hierzu Ausführungen und Hinweise in den allgemeinen Vertragsgrundlagen für die Maklervollmacht des Versicherungsmaklers.

Firmenanschrift / Angaben zum Unternehmen

finaPLUS Jürgen Maur e. K.
Asbacher Straße 49
53545 Linz am Rhein

Telefon: 02644 601440
Mobil: 0163 3421421
E-Mail: linz@finaplus.com

Registriert beim Amtsgericht in: Amtsgericht Montabaur
Handelsregisternummer: HRA 21746
Steuernummer: 32/111/55361

Zuständiges Finanzamt

Finanzamt Neuwied
Augustastr. 70
56564 Neuwied
Telefon (Zentrale): 02631-910-0
Internetseite: fa-neuwied.rlp.de

Status: Eintragung im Vermittler-Register

Zugelassener Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO mit der Registernummer D-HFBS-JHVS1-36.

Behörde für die Erlaubnis sowie für die Aufsicht nach § 34d Abs. 1 GewO:
IHK Koblenz, Schloßstr. 2, 56068 Koblenz
Telefon (Zentrale): 0261-106-0
Internetseite: www.ihk.de/koblenz

Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden: DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer, Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon +49 30 20308 0, E-Mail info@dihk.de. Registerabruf unter www.vermittlerregister.info oder telefonisch unter 0180-6005850 (0,20 €/Anruf).

Beratungsleistung

Hinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte bietet der Vermittler eine Beratung an.

Vergütung

Für die Vermittlung der Versicherungsprodukte erhält der Vermittler eine Provision, welche in der Versicherungsprämie enthalten ist. Daneben erhält der Vermittler bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten auch andere Zuwendungen. Der Vermittler vermittelt Versicherungsprodukte von einer Vielzahl unterschiedlicher Versicherer. Die mit den einzelnen Versicherungsgesellschaften vereinbarten Vergütungen, Provisionen und Zuwendungen unterscheiden sich der Höhe nach.

Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte, bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.

Beschwerdemanagement

Bei Beschwerden können Sie sich immer direkt wenden an:
finaPLUS Jürgen Maur e. K., Asbacher Straße 49, 53545 Linz am Rhein
Telefon: 02644 601440
Mobil: 0163 3421421
E-Mail: linz@finaplus.com

Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet, am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Weitere Informationen: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Weitere Informationen: www.pkv-ombudsmann.de

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs- und Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg

Berufsrechtliche Regelungen

§ 34d, § 34c und § 34i Gewerbeordnung

§§ 59–68 VVG

VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Weitere Informationen

Im Rahmen der Vermittlerrichtlinie obliegt es dem Versicherungskunden, den Vermittler rechtzeitig zu informieren, falls sich die Lebensumstände ändern, z. B. durch Änderung der Kontoverbindung, Heirat, Nachwuchs, Ortswechsel, beruflicher Auslandsaufenthalt, Scheidung, Selbstständigkeit, Gründung einer im Handelsregister eingetragenen Firma usw. Nur dann sind wir in der Lage, die Verantwortung für die Richtigkeit und die Vollständigkeit Ihres Versicherungs- und Vorsorgewesens zu übernehmen.

Im Schadensfall informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir die Meldung rechtzeitig an den jeweiligen Versicherer weiterleiten können. Bitte informieren Sie uns auch, bevor Sie Reparaturaufträge erteilen bzw. eine Neuanschaffung vornehmen. Wir werden hier vorher beim Versicherer die entsprechende Deckungszusage einholen.