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Deckungszusage
Vereinbarung von vorläufigem Versicherungsschutz (vorläufige Deckungszusage) vor Abschluß eines endgültigen Vertrages, auch vor Zahlung der ersten Prämie. Die Deckungszusage erlischt, wenn der endgültige Versicherungsvertrag abgeschlossen wird oder wenn sich die Vertragsverhandlungen endgültig zerschlagen. Umfaßt der Lebensversicherungsantrag auch eine Unfalltod-Zusatzversicherung, so leistet der Versicherer die beantragte Unfallsumme auch dann, wenn ein innerhalb der Dauer der vorläufigen Deckungszusage eingetretener Unfall erst nach deren Beendigung, jedoch innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltage, zum Tod führt.

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